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Vermietungen

Bei Vermietungsgeschäften wird ein Gegenstand zeitweise an den Kunden überlassen. Die Preisbildung kann abhängig von der Dauer der Überlassung oder von der Benutzung des Gegenstandes (z.B. tatsächliche Betriebsstunden) bzw. einer Kombination sein.

Signifikant für Vermietung ist, dass eine Unsicherheit darin besteht, ob, wann und in welchem Zustand der Kunde den Vermietungsgegenstand zurückgibt. Vermietungen gestalten sich gegenüber Abonements in ihrer Abwicklung etwas schwieriger, Ein Vermietungsverhältnis kann i.d.R. nicht zwangsweise durch den Vermieter beendet werden, wodurch eine Abweichung des Vermietungszeitraums von einer vertraglichen Vereinbarung eintreten kann. 

Kautionen

Vermietung verlangt neben der zahlungstechnischen Abwicklung zusätzliche Sicherungsmaßnahmen. Die Sicherung gegen unnormalen Wertverlust erfolgt meistens durch eine Kaution. Die normale Abnutzung wird durch die zeitdauerabhängige oder verbrauchsabhängige Bepreisung berücksichtigt. Die Kaution wird bei Rückgabe i.d.R. vollständig ausgezahlt. Sollte eine übermäßige Abnutzung, Beschädigung oder der vollständige Wertverlust eintreten, würde dieser Verlust mit der Kautionsrückzahlung verrechnet werden. Abhängig von der Höhe der Kaution kann es dadurch zu einer Nachforderung kommen. Eine genügend hohe Kaution kann zwar die vollständige Absicherung des Wertes übernehmen, würde aber das Geschäft für den Normalverlauf unattraktiv machen.

Nachforderung

Die Zahlung per Rechnung stellt immer eine Nachforderung dar (Zahlung nach Lieferung). Zur Sicherung einer Nachforderung kann der Lieferant die Erstellung und Unterzeichnung eines Mietvertrages mit den entsprechenden AGB, und ggf. auch Identitätsfeststellung des Kunden fordern. Mit diesen Mitteln kann der Lieferant außerhalb des Systems die Zahlungsforderug bekräftigen und notfalls mit gerichtlichen Mittel durchsetzen.

   
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