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Durch einen Gutschein kann ein Kunde A ein Guthaben auf einen Kunden B übertragen. Der Gutschein wird vom Lieferanten an den Kunden A ausgegeben und vom Kunden B beim selben Lieferanten eingelöst.

Ausgabe des Gutscheines

Gutscheine werden gewöhnlich in folgende zwei Typen eingeteilt:

  • Typ 1 (Allgemeiner Gutschein): Die Ausgabe ist lediglich ein Umtausch des Zahlungsmittel. Die Ausgabe weist keine MwSt. aus. Beim Lieferant ist die Ausgabe als sonstiger Ertrag oder als Kaution zu buchen (MwSt.-rechtlich belanglos). Der Kunde A erhält damit auch keine Rechnung beim Kauf eines Gutscheines.
  • Typ 2 (Konkreter Gutschein): Der Gutschein ist auf ein konkrete Ware oder einer Warengruppe mit einer definitiven MwSt. bezogen. Die Ausgabe des Gutscheines ist damit für den Lieferanten ein Ertrag mit Warenbezug, und damit ein Umsatz mit MwSt. Die Ausgabe weist die MwSt aus und verpflichtet zur Umsatzsteuerabführung.

Die Ausgabe ist vermutlich immer ein Ertrag, anderenfalls würde der Lieferant Zahlungen ohne bilanzielle Wirkung entgegen nehmen (Bank, die Geld bis zur Einlösung deponiert).

Einlösung auf das Kundenguthaben (nur Typ 1)

Die Einlösung kann die Entnahme aus dem Gutschein sekundär (abgekoppelt von einer Bestellung) erfolgen, z.B. durch Verkehrsgebühren oder periodische Gebühren

Einlösung mit einer Bestellung

Der Bestellwert muss mindestens so hoch wie der einzulösende Gutschein sein, damit ein negativer Rechnungsbetrag (und damit eine Auszahlung) ausgeschlossen wird. Es müsste demnach bei Abschluss der Bestellung geprüft werden, dass der Rechnungsbetrag >= 0 bleibt. 

Wenn das nicht möglich ist, muss der nicht verbrauchte Betrag auf das Kundenkonto gebucht werden.

 

Typ1 (Allgemeiner Gutschein)

Typ 2 (Konkreter Gutschein)

 

Gibt ein Unternehmen Gutscheine aus, die nicht zum Bezug von hinreichend bezeichneten Leistungen berechtigen, handelt es sich lediglich um den Umtausch eines Zahlungsmittels und nicht um einen Umsatz.

Werden dagegen Gutscheine über bestimmte, konkret bezeichnete Leistungen ausgestellt, unterliegt der gezahlte Betrag als Anzahlung der Umsatzsteuer

Ausgabe

Ertrag wird wirksam als Kaution, Umsatzsteuer wird nicht wirksam.

Ertrag und Umsatzsteuer wird wirksam

Einlösung

Umsatzsteuer wird wirksam und ist vom Lieferanten abzuführen.

 

Überschuss

Eine Einzahlung auf das Kundenkonto des begünstigten Kunden ist anstelle oder ergänzend zur Einlösung möglich, wenn der Brutto-Bestellwert nicht den Gutscheinwert erreicht.

Eine Einzahlung auf ein Kundenkonto ist nicht möglich, weil dadurch die Bindung des Steuersatzes verloren gehen würde.

Verjährung

Umwandlung der Kaution in einen bleibenden Ertrag ohne Umsatzsteuer.

 

Auzahlung

Auszahlung einer Kaution, Umsatzsteuer wird nicht wirksam

 

Rechltliche Hintergründe und Sonderfälle

Verjährung

Falls eine Verjährung rechtlich möglich ist, fällt der Gutscheinwert dem Lieferanten zu. Was muss gebucht werden?

Auszahlung

Allgemein geht man davon aus, dass ein Gutschein nicht ausgezahlt werden muss. Diese Verweigerung ist jedoch nicht unter allen Bedingungen haltbar, insbesonder wenn eine Einlösung aus unvorhersehbaren Gründen unmöglich wird (Liquidation des Lieferanten oder Auslauf/Ausverkauf der Ware bei Typ 2).

Unabhängig von rechtlichen Erfordernissen ist eine Auszahlung als Umkehr der Ausgabe buchungstechnisch umsetzbar:

Umsatzsteuer

http://steuerweb.org/warengutscheine-so-umgehen-sie-jetzt-die-umsatzsteuerfalle/

http://www.vnr.de/b2b/steuern-buchfuehrung/steuern/Umsatzsteuer/umsatzsteuer-wann-gutscheine-umsatzsteuerpflichtig-sind.html

http://www.gastlichkeit.at/gutschein.htm

http://www.rechnungswesenforum.de/bewertung-von-gutscheinen-8219.html

Sonderfälle

Fall 11: Ein Unternehmer kauft einen Gutschein und verschenkt diesen an einen anderen Unternehmer

Fall12: Ein Arbeitgeber (Kunde A) kauft Gutscheine und verschenkt sie an seine Mitarbeiter (Kunde B)(Werbegeschenke). Der Gutschein soll eine betriebsbedingte Ausgabe des Arbeitgebers bleiben. Der Mitarbeiter ist der Überbringer und tritt die Rechnung (insbesondere die Vorsteuer) an den Unternehmer ab. Der Mitarbeiter sollte daher bei Einlösung eine Rechnung auf den Arbeitgeber ausstellen lassen (Hinweis auf Gutscheinurkunde Kunde A).

Verfahrensweisen und Darstellung

Typ 1:

Bei Ausgabe des Gutscheines erfolgt eine Zahlung des Kunden A auf das Lieferanten-Gutscheinkonto. Die Ausgabe hat keinen Rechnungswert stellt damit keinen Umsatz dar. Das Ausgabeprodukt bucht ohne MwSt. auf das Lieferanten-Gutscheinkonto. Der Kunde A erhält eine Urkunde mit der Gutscheinnummer zu dem Zahlungsbeleg mit Gutschrift als Gutschein (keine Rechnungsnummer).

Mehrwertsteuer: 0,00
Rechnungsbetrag: 0,00
Ausgabe als Gutschein: 20,00
... Kundenkonto: 0,00
Zahlungsbetrag: 20,00

Bei Einlösung durch den Kunden B innerhalb einer Warenbestellung wird zusätzlich ein Einlösungsprodukt bestellt. Mit diesem kauft der Lieferant den Gutschein zurück. Der Gutscheinwert wird mit dem Bruttowert der Erstrechnung verrechnet. Dadurch reduziert sich der Zahlungsbetrag der Rechnung um die Entnahme aus dem Gutschein. Das Lieferanten-Gutscheinkonto wird ebenso reduziert

Mehrwertsteuer: 9,50
Rechnungsbetrag: 59,50
Entnahme aus Gutschein: 20,00
... Kundenkonto: 0,00
Zahlungsbetrag: 39,50

Alternativ oder ergänzend kann der Gutscheinwert auf das Kundenguthaben gutgeschrieben werden. Es wird folgender Mitteilungsbeleg erstellt:

Mehrwertsteuer: 0,00
Rechnungsbetrag: 0,00
Entnahme aus Gutschein: 20,00
Gutschrift auf Kundenkonto: 20,00
Zahlungsbetrag: 0,00

Typ 2:

Bei Typ 2 ist die Ausgabe ein Verkauf mit Zweckbestimmung und damit verbindliche Festlegung der Umstatzsteuer. Die Ausgabe ist bereits der eigentliche Umsatz und wird als Ausgabeprodukt mit Steuersatz verkauft. Ein Lieferanten-Gutscheinkonto wird hier nicht benötigt. 

Bei Inkl-Gutscheinen wird wie folgt gebucht und abgerechnet:

Gutscheinausgabe: 20,00

Mehrwertsteuer: 3,19
Rechnungsbetrag: 20,00
Entnahme aus Gutschein: 0,00
... Kundenkonto: 0,00

Zahlungsbetrag: 20,00

Bei Einlösung durch den Kunden B wird logisch das Ausgabeprodukt zurückgekauft, wodurch dem Kunden B ein Guthaben entsteht. Realisiert wird dies durch ein Einlösungsprodukt. Der Gutscheinwert wird als normale negative Rechnungsposition behandelt und vor Steuerermittlung mit anderen Rechnungspositionen verrechnet. Dies setzt vorraus, dass der Bestellwert mindestens dem Gutscheinwert entspricht und bzgl. des Steuersatzes kompatibel ist, weil die MwSt. verrechnet werden muss. 

Ferner muss der Gutschein mit dem Umsatzsteuermodus kompatibel sein, da es sich bei dem Gutscheinwert entweder um einen Inklusivbetrag (einschließlich MwSt.) oder Exklusivbetrag (zuzüglich MwSt.) mit jeweils angegebenen Steuersatz (jedoch ohne Steuerbetrag) handelt. Diese Übereinstimmung ist nur dann möglich, wenn Kunden A und B bzw. die Bestellungen A und B dem gleichen Umsatzsteuermodus unterliegen.

Folgendes Beispiel zeigt die Einlösung der Inklusivvariante:

Rechnungsposition: 59,50
Gutscheineinlösung: -20,00

Mehrwertsteuer: 6,31
Rechnungsbetrag: 39,50
Entnahme aus Gutschein: 0,00
... Kundenkonto: 0,00

Zahlungsbetrag: 39,50

Eine Einzahlung von Typ-2-Gutscheinen auf ein Kundenguthaben ist nicht möglich, falls der Bestellwert betragsmäßig niederiger ist als der Gutscheinwert, weil dadurch die Bindung des Steuersatzes verloren gehen würde. Es ist aber möglich, eine teilweise Einlösung vorzunehmen. Beim Rating kann aus den positiven Rechnungspositionen unter Beachtung des Steuersatz und des Steuermodus der Einlösebetrag dynamisch bestimmt werden. Daraus folgt, dass mehrere oder periodische Einlösevorgänge stattfinden können oder bei mehreren Bestellungen die gleiche Gutscheinnummer verwendet werden kann, solange die Einlösung noch nicht abgeschlossen ist.

Rechnungsposition: 14,50
(teilweise) Gutscheineinlösung: -14,50

Mehrwertsteuer: 0,00
Rechnungsbetrag: 0,00
Entnahme aus Gutschein: 0,00
... Kundenkonto: 0,00

Zahlungsbetrag: 0,00

In diesem Fall ist es theoretisch möglich, das verbleibende Guthaben erneut als Gutschein auszugeben, was jedoch erfordert,dass ein Ausgabeprodukt bestellt wird. 

Rechnungsposition: 14,50
Gutscheineinlösung: -20,00
Gutscheinausgabe: 5,50

Mehrwertsteuer: 0,00
Rechnungsbetrag: 0,00
Entnahme aus Gutschein: 0,00
... Kundenkonto: 0,00

Zahlungsbetrag: 0,00

Generelle Umsetzung

Aufgabe des Ausgabeanbieters ist die Erstellung und Ausgabe einer Gutscheinnummer auf der Rechnung. Möglicherweise wird ein zusätzlicher Berichtstyp als anonyme Gutscheinurkunde angefordert, in dem die Daten des Kunden A entfernt sind. Dies kann als separater Beleg auf das Abrechnungs- oder Service-Objekt erfolgen. 

Beim Einlösungsbestellvorgang muss die Gutscheinnummer angegeben werden, welcher der Wert zugeordnet ist. Der Einlöseanbieter prüft die steuerrechtliche Situation (Typ 1, Typ 2 inkl., Typ 2 exkl.) und ermittelt den Gutscheinwert anhand der Gutscheinnummer. Weiterhin wird die Gültigkeit und Entnahmemöglichkeit geprüft.

An die Gutscheinnummer werden besondere Anforderungen gestellt, da bei Online-Gutscheinen nicht die Urkunde, sondern nur die Gutscheinnummer verifiziert werden kann. 

  • Sie stellt ein geheimes Wissen des Besitzers dar.
  • Sie referenziert einen Betrag und den Typ.
  • Eine Gutscheinnummer kann nur einmal eingelöst werden.

Außerdem ist eine Prüfung des Gutscheinwertes gegen den Bestellwert erforderlich. Diese Aufgabe kann jedoch erst mit der Buchung erfolgen, siehe unten.

Umsetzungsmöglichkeiten

Die Typen 1 und 2 unterscheiden sich lediglich in der Buchung. Typ 1 wird auf das Gutscheinkonto gebucht und entnommen. Typ 2 wird als Umsatz inkl. oder exkl. Umsatzsteuer gebucht. Typ 2 kann jedoch nicht auf das Kundenguthaben eingelöst werden.

Hinsichtlich der Implementierung gibt es basierend auf Basis der Anbieterarchitektur mehrere Möglichkeiten. Die Realisierung erstreckt sich auf ein Produkt mit einem speziellen Serviceanbieter und Buchungsanbieter jeweils für die Ausgabe und die Einlösung.

  • Gutscheinnummer wird als Servicenummer vom Serviceanbieter oder Servicepool vergeben und über einen Serviceanbieter eingelöst. Vorteilhafte Aspekte sind:
    • direkter Datenbankzugriff auf die Gutscheinnummer
    • Gutscheinwert als Serviceanbieterattribut realisierbar
    • Gutscheinurkunde als SP-Optionalbericht realisierbar
  • Gutscheinummer als Attribut im Buchungsanbieter (erfordert kundenseitige Eingabe von Buchungsattributen).
    • Ermittlung der Gutscheinummer bei Einlösung gestaltet sich schwieriger, da lediglich Attribut.
    • Der Serviceanbieter ist unter Umständen nicht erforderlich.

Ausgabe (Variante 1)

Die Realisierung basiert auf einem Serviceanbieter und Buchungsanbieter. Bei der Bestellung wird ein Ausgabeservice erzeugt, dessen Servicenummer die Gutscheinnummer darstellt. Die Gutscheinnummern werden aus dem Servicepool entnommen oder vom Serviceanbieter erzeugt. Der Gutscheinwert wird als Attribut des Serviceanbieters oder Buchungsanbieters eingegeben beim Kaufvorgang (oder es existieren Produkte mit festem Gutscheinwert). 

Der Gutscheinwert wird durch das Rating bei Typ 1 auf das Lieferantenkonto (SupplierDeposit) der Rate gebucht, oder bei Typ 2 als Umsatz. Dies kann in beiden Fällen als Vorkasse oder Zielkauf erfolgen. Bei Vorkasse erfordert die Buchung und damit Aktivierung des Gutscheines die Vertragsrechtskraft als Folge der Bezahlung des Gutscheins durch den Kunden A.

Das Invoice-Objekt enthält bei Typ 1 ebenfalls ein separat ausgewiesenes SupplierDeposit. Dadurch könnte ein gesonderter Vorgangstyp oder Belegtyp etabliert werden. Anderenfalls können die Abrechnungsarten Vorkasse und Rechnung verwendet werden, wobei wohlbemerkt der Gutscheinwert in jedem Fall keine Rechnungsposition darstellt, sondern wie die Guthabensbewegungen im Fuss der Rechnung erscheint: Ausgabe als Gutschein (positiver SupplierDeposit) bzw. Entnahme aus Gutschein (negativer SupplierDeposit).

Brutto Rechnungsbetrag
+ Kundenguthaben
+ Serviceguthaben (Kaution)
+ Ausgabe als Gutschein
= Forderungsbetrag
+ Zahlungsguthaben
= Zahlungsbetrag

Beim Typ 2 stellt der Gutschein wert eine normale Rechnungsposition dar (sowohl bei Ausgabe als auch bei Einlösung). Dadurch sind hier keine gesonderten Belegtypen erforderlich.

Einlösung (Variante 1)

Bei Einlösung erfolgt die Eingabe und Überprüfung der Gutscheinnummer im Einlöseserviceanbieter. Nach der Eingabevalidierung wird der Gutscheinwert als Serviceanbieterattribut oder Buchungsattribut angezeigt. 

Die Verechnung mit dem Bestellwert kann erst bei der Buchung durchgeführt werden. Bei der Bestellung kann nicht geprüft werden, ob der Bestellwert über dem Gutscheinwert liegt, bzw. müsste die integrierte Erstellung der Initialrechnung stattfinden.

Eine etwaiger Überschuss muss bei der Buchung festgestellt werden. Es müssen dazu die verrechenbaren Rechnungspositionen der resultierenden Rechnung komplett vorliegen. Ein Überschuss kann in dem Gutschein verbleiben und bei späteren Bestellungen eingelöst werden.

Typ 1-Überschuss kann auf das Kundenguthaben gebucht werden. Oder der Gutscheinwert wird zuerst auf das Kundenguthaben gebucht und für die folgenden Buchungen die Kundenguthabenoption aktiviert.

 

Bei Typ 2 wird ebenfalls inklusive verrechnet. Bei Typ 2/Excl wird alles exklusiv verrechnet. Die Kompatibilität des Umsatzsteuermodus beim Typ 2 ist bereits über den Kundeneinstellungen prüfbar. Somit können Inclusivkunden (Endverbraucher) Typ 2/Excl nicht einlösen.

Die Einlösung von Typ 1-Gutschein

Bei Einlösung eines Typ 1-Gutscheines bei einer Excklusivbestellung

Rundungsproblematik

Bei der Einlösung wird eine Prüfung des Steuersatzes und des Steuermodus vorgenommen. Rechtlich erforderlich ist die Prüfung des Steuersatzes bei Gutscheineinlösung des Typ 2. Die Prüfung des Steuermodus ist rechtlich nicht erforderlich, da dass System ein Umwandlung von Exklusivpreise in Inklisivpreise vornehmen kann.

Kunde B

Typ 1

Typ 2/Incl 2)

Typ 2/Excl 2)

Incl

möglich

möglich

möglich 3)

Excl

möglich 1)

möglich 3)

möglich

1) Restfehlerkorrektur (Rundungsproblematik)

2) Steuersatz prüfen

3) Verbleibender Restfehler (Rundungsproblematik)

Die Rundungsproblematik tritt bei Verrechnung von Ecklusivpreisen gegen Inklusivkonten (Kundenkonto, Typ-1-Gutschein) ein, da Steueraufschlag bei der Buchung von Steueraufschlag der Rechnung abweichen können.

Typ 1 durch Excl-Kunde

Ein Excl-Kunden kann eine Einlösung eines Typ 1 Gutscheines erfolgen. 8 Raten zu 1,10 CUR netto belasten das Inklusivkonto nicht mit 8 x 1,31 sondern mit 8 x 1,309 (insgesamt 10,472). Anderenfalls würde die Belastung 10,48 und der Bruttobetrag beim nachgelagerten Steueraufschlag 10,47 betragen und ein Zahlungsbetrag -0,01 entstehen.

Auf der Rechnung wird ausgewiesen 10,47, wobei bei der Verbriefung eine interne Restfehlerkorrektur der Kontenentnahme um den Rundungsfehler 0,002 auf 10,47 stattfindet.

1. Netto-Position: 1,10
2. Netto-Position: 1,10
3. Netto-Position: 1,10
4. Netto-Position: 1,10
5. Netto-Position: 1,10
6. Netto-Position: 1,10
7. Netto-Position: 1,10
8. Netto-Position: 1,10

Nettobetrag: 8,80
Mehrwertsteuer: 1,67
Rechnungsbetrag: 10,47
Entnahme aus Gutschein: 10,47
... Kundenkonto: 0,00
Zahlungsbetrag: 0,00

Typ 2/Incl durch Excl-Kunde

Problematisch, da Netto-Entnahmeraten gegen einen Brutto-Gutscheinwert verrechnet werden müssen. Das System würde den maximalen Netto-Entnahmewert ermitteln. Bei einem Gutscheinwert von 10,00 würde die Netto-Entnahmemöglichkeit 8,40 betragen (mathematisch 8,40336...). Die mathematisch vollständige Entnahme des Gutscheinwertes ist nicht möglich, denn die Brutto-Entnahmeraten und der Gutscheinwert führen in den meisten Fällen zu keiner schlüssigen Abdeckung.

1. Position: 1,10
2. Position: 1,10
3. Position: 1,10
4. Position: 1,10
5. Position: 1,10
6. Position: 1,10
7. Position: 1,10
8. Position: 1,10
Netto-Entnahme aus Gutschein: -8,40

Nettobetrag: 0,40
Mehrwertsteuer: 0,08
Rechnungsbetrag: 0,48
Entnahme aus Gutschein: 0,00
... Kundenkonto: 0,00
Zahlungsbetrag: 0,48

Insgesamt wird hier 10,48 gezahlt (10,00 Gutschein und 0,48 Zahlungsbetrag). Würde der Kauf ohne Gutschein erfolgen, würden nur 10,47 (8,80 zuzgl. MwSt.) gezahlt werden müssen.

Typ 2/Excl durch Incl-Kunde

Problematisch, da Brutto-Entnahmeraten gegen einen Netto-Gutscheinwert geprüft werden müssen. Die -Entnahmeraten und der Gutscheinwert führen in einigen Fällen zu keiner schlüssigen Abdeckung. Der Netto-Gutscheinwert resultiert meistens in einen Cent-genauen Brutto-Gutscheinwert (abhängig vom Netto-Wert und vom Steuersatz). Bei einem Der Netto-Gutscheinwert von 10,00 (brutto 11,90)

1. Position: 1,50
2. Position: 1,50
3. Position: 1,50
4. Position: 1,50
5. Position: 1,50
6. Position: 1,50
7. Position: 1,50
8. Position: 1,50
Brutto-Entnahme aus Gutschein: -11,90

Nettobetrag: 0,10
Mehrwertsteuer: 0,02
Rechnungsbetrag: 0,10
Entnahme aus Gutschein: 0,00
... Kundenkonto: 0,00
Zahlungsbetrag: 0,10

   
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