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Das Bonusguthaben ist ein optionales Hilfskonto welchen nur während der Laufzeit eines Services existiert. Diese Konto wird auch als internes Konto bezeichnet, weil sein Betrag dem Kunden nicht zwangsweise offenliegt ist und auch kein Guthaben des Kunden darstellt im Gegensatz zu den Guthabenkonten. Das Bonusguthaben ist bilanziell und steuerlich weder beim Lieferanten noch beim Kunden relevant.

Mit dem Bonusguthaben lassen sich eine Reihe von Verfahrensweisen impelementieren:

Bonusreglungen

Das Bonusguthaben kann verwendet werden, um den Kunden von periodisch anfallenden Kosten oder Verkehrsgebühren bis zu einem bestimmten Betrag freizustellen. Dazu wird dass Bonusguthaben zuvor mit einem Leistungsbonus ausgetattet. Das Bonusguthaben dient lediglich der Kostenfreistellung. Es ist als einmaliger oder periodischer Rabatt zu sehen. Die Aufwertung sowie die Entnahme sind bilanziell und steuerlich unwirksam.

  • Leistungsbonus bei Vertragseinleitung (Startbonus): bei Vertragsbeginn wird das Bonusguthaben mit einem Guthaben ausgestattett, mit dem z.B. folgende Grundgebühren oder Verkehrsgebühren bis zu einem bestimmten Wert abgerechnet werden (und demzufolge für den Kunden frei sind).
  • Periodisches Leistungsbonus: bei der Buchung der Grundgebühr wird das Bonusguthaben periodisch aufgewertet oder initialisiert, mit dem folgende Verkehrsgebühren abgerechnet werden (Grundgebühren über das Systemkonto abzurechnen, die gleichzeitig das Bonusguthaben aufwerten, macht keinen Sinn und ist nicht möglich).

Beispiele:

 

Bonusaufwertung durch

Bonusentnahme durch

Verwendungsbeispiel

1.

Einmalgebühr

Grundgebühren

Einmalgebühr: 20,00 €
Einmalige Bonusaufwertung: 30,00 €
Grundgebühr: 10,00 €

  • Mit Abschluss eines Vertrages werden dem Kunden 20,00 € Einmalgebühr berechnet.
  • Ihm werden für 3 Perioden (z.B. Monate) die Grundgebühren erlassen.
  • Ab der 4. Periode bezahlt der Kunde 10,00 € Grundgebühr.

2.

Einmalgebühr

Verkehrsgebühren

Mit Abschluss eines Vertrages bekommt der Kunde ein einmaliges freies Verkehrsvolumen.

3.

Einmalgebühr

Grundgebühren

+

Verkehrsgebühren

Der Kunde bekommt einmalig ein Bonus, mit dem Grundgebühren und Verkehrsvolumen bis zu einem bestimmten Wert freigestellt sind sind.

4.

Grundgebühr

Verkehrsgebühren

Der Kunde bekommt periodisch ein freies Verkehrsvolumen.

5.

Einmalgebühr +

Grundgebühr

Verkehrsgebühren

Der Kunde bekommt periodisch ein freies Verkehrsvolumen und zusätzlich einmalig ein freies Verkehrsvolumen.

Sperren

Dieser Verfahrensschritt dient zur Deaktivierung der Ressource, nachdem eine Inclusive- oder Prepaid-Belastung nicht gedeckt ist. Dabei ist zu beachten, dass die Sperrung erst nach Eingang eines nicht mehr deckbaren Nutzungsdatensatz erfolgen kann, und es dadurch in jedem Fall zu einer geringfügigen ungedeckten Nutzung kommen wird, deren Höhe von der Latenzzeit der eingehenden Nutzungsdaten abhängt.

Verkehrsüberwachung und Verrechungen

Es ist auch möglich, basierend auf dem Bonusguthaben periodisch oder am Vertragsende einen bilanziellen Betrag zu bilden. 

  • Abrechnung von Mehrverkehr
  • Gutschrift von Minderverkehr
  • Hinweise
  • Der Aufwertungsbetrag des Bonusguthaben (Bonusaufwertung) kann mit dem Gebührenbetrag übereinstimmen, muss aber nicht (die einmalige Bonusaufwertung kann gleich, niedrieger, oder höher als die Einmalgebühr sein).
  • Da ein Bonusguthaben ebenso wie andere Guthaben aufgebraucht werden kann, muss ein weiterer Verfahrensschritt folgen (siehe Buchungketten).
   
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